Daten & Fakten zum Sozialgeld
Sozialgeld nach dem SGB II erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 65 Jahre, sofern sie mit einem Empfänger von Arbeitslosengeld II zusammenleben. Als nicht erwerbsfähig gilt, wer jünger als 15 Jahre oder älter als 65 Jahre ist oder aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht arbeiten kann. Wer dagegen aktuell nicht arbeiten kann, da er zur Schule geht, in Elternzeit ist oder Angehörige pflegt, erhält ebenso wie Arbeitslose Arbeitslosengeld II. In der Regel handelt es sich bei den Beziehern von Sozialgeld um Kinder. Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht mit einem Empfänger von Arbeitslosengeld II zusammenleben, und Hilfebedürftige ab 65 Jahren erhalten Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten
Sozialgeld in Höhe von 215 Euro. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden 251 Euro, für Kinder ab 14 Jahren 287 Euro ausgezahlt. Im Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, dass der Gesetzgeber die Bestimmung der Höhe von im Sozialgesetzbuch festgelegten Regelleistungen bis Endes des Jahres 2010 überprüfen und anpassen muss. Hiervon ist auch das Sozialgeld betroffen. Im Jahr 2008 erhielten rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland
Sozialgeld. Ein Jahr zuvor waren es noch mehr als
1,9 Millionen Menschen.
Autor: Tilman Weigel