Daten & Fakten zur Zeitarbeit
Zeitarbeit ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz legt unter anderem fest, dass Zeitarbeitsfirmen in Deutschland eine behördliche Erlaubnis benötigen und Mitarbeiter zu den gleichen Bedingungen beschäftigen müssen (Equal Pay) wie der Entleihbetrieb, sofern kein eigener Tarifvertrag vorliegt.
Die größten Unternehmen im Bereich der Zeitarbeit in Deutschland waren im Jahr 2009 Randstad mit einem Umsatz von 1,3 Milliarden Euro vor Adecco mit einem Umsatz von rund 990 Millionen Euro. Der
Anteil der Zeitarbeitnehmer an allen Erwerbstätigen stieg zwischen 2004 und 2008 von einem auf knapp zwei Prozent. Bei einem
europaweiten Vergleic im Jahr 2006 lag der Anteil der Zeitarbeitnehmer in Deutschland mit 1,3 Prozent deutlich unter dem der meisten europäischen Länder. Besonders hoch lag er in Großbritannien (4,5 Prozent), den Niederlanden (2,5 Prozent) und Frankreich (2,4 Prozent). Zeitarbeit wird von der amtlichen Statistik in Deutschland als
atypische Beschäftigung gefasst. Der Großteil der Angestellten in der Zeitarbeitsbranche war zuvor arbeitslos oder nicht beschäftigt. 42 Prozent waren zuvor bis zu einem Jahr erwerbslos, zehn Prozent sogar über ein Jahr und 9 Prozent waren noch nie beschäftigt. Knapp 40 Prozent waren zuvor in einem anderen Unternehmen tätig.
Zeitarbeit findet in fast allen
Wirtschaftsbereichen statt. 2008 wurde fast jeder dritte Zeitarbeitnehmer als Hilfsarbeiter eingesetzt, knapp 25 Prozent in Metall- und Elektroberufen und rund 20 Prozent im Dienstleistungsbereich. In 2008 waren fast 75 Prozent aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland
männlich.
Autor. Tilman Weigel