Daten & Fakten zum Wandergewerbe
Im Wandergewerbe handeln die Betreiber lokal ungebunden mit Waren oder bieten Dienstleistungen ohne einen festgelegten Arbeitsort an. Im Wandergewerbe können die Bereiche Dienstleistungen, Warenvertrieb, Markthandel und schaustellerische Tätigkeiten unterschieden werden. Der Begriff Wandergewerbe ist eine traditionelle und ältere Bezeichnung für das Reisegewerbe.
Im Wandergewerbe in Deutschland wird eine vom Gewerbeamt erteilte Reisegewerbekarte vorausgesetzt, die befristet und mit bestimmten Auflagen verbunden ist. Eine Reisegewerbekarte reglementiert Tätigkeiten wie zum Beispiel das Hausieren oder das Betreiben von Marktständen. Auch handwerkliche Tätigkeiten von Gesellen auf Wanderschaft werden zum Wandergewerbe gezählt. Das Gegenteil von Wandergewerbe ist das sogenannte stehende Gewerbe, das ein Ladengeschäft an einem festen Standort voraussetzt. Im Wandergewerbe können zum Beispiel regelmäßig abgehaltene Flohmärkte wichtige Handels- und Vertriebsorte sein. Flohmärkte werden ebenfalls von Verbrauchern für den Kauf und
Verkauf gebrauchter Waren genutzt. Laut einer Umfrage besuchen über 25 Prozent der in Deutschland befragten Personen mindestens einmal im Monat
Flohmärkte.
Neben Flohmärkten sind für das Wandergewerbe die Veranstaltungsformen Kirmes, Zirkus und Volks- und Stadtfeste wirtschaftlich bedeutende Umsatzträger.
Die größten Volksfeste in Deutschland sind das Oktoberfest mit etwa 6 Millionen, die Cranger Kirmes mit rund 4,7 Millionen und das Cannstatter Volksfest mit ungefähr 4,5 Millionen Besuchern.