Lesehilfe:
Die Statistik zeigt den Kindesunterhalt nach Einkommen für die Jahre 2011 und 2012 anhand der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt. Bei einem Netto-Einkommen des Unterhaltspflichtigen von bis zu 1.500 Euro liegt der monatliche Bedarf für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren bei 317 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Barunterhaltspflichten gemäß § 1612 a Abs. 3 BGB.